Um einen Umzug steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Berufliche und private Umzüge werden unterschiedlich behandelt.
Private Umzugskosten werden in den haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben. Sie können 20 % der Kosten bzw. bis zu 4.000 Euro anrechnen. Hierfür müssen Sie in Form von Einzelbelegen eine Auflistung der Posten anlegen und diese belegen. Es kommt vor, dass das Finanzamt nicht alle Umzugskosten anerkennt. Führen Sie daher alle Aufwendungen so genau wie möglich auf.
Berufliche Umzüge können Sie über die Umzugskostenpauschale oder mit Einzelbelegen geltend machen. Wählen Sie die Variante der Kostenpauschale, so müssen Sie keine Belege beim Finanzamt einreichen. Es genügt die Angabe in der Steuererklärung unter Werbungskosten, dass Sie umgezogen sind. Alle Berechtigten können seit dem 1. Juni 2020 860 Euro absetzen, für jede weitere Person, die mit umzieht, egal ob Ehegatte, Lebenspartner, ledige Kinder etc. erhöht sich die Summe um 573 Euro.
Wenn Ihre Kosten höher sind als die Pauschale, empfiehlt es sich alle Rechnungen, Quittungen und Belege zu sammeln. Rechnen Sie die Gesamtsumme aus und geben Sie diese in Ihre Steuererklärung an. Bewahren Sie trotzdem Ihre Belege auf! In seltenen Fällen hat das Finanzamt Rückfragen und verlangt nach Einzelbelegen.
Für den beruflichen Umzug müssen die richtigen Gründe vorliegen, damit dieser steuerlich absetzbar ist. Berufliche Gründe für den Umzug sind z. B.:
- Aufnahme des Studiums oder Studienortwechsel
- Ausbildungsbeginn oder Wechsel der Ausbildungsstätte
- Einstieg in die Arbeitswelt
- Ein neuer Job in einer anderen Stadt
- Aufgabe einer Zweitwohnung